RS Verg 2011/5/2 N/0021-BVA/10/2011-33

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Veröffentlicht am 02.05.2011
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Rechtssatz

Der Auftraggeber ist nicht gehindert, die Ausscheidensentscheidung jederzeit zurückzunehmen und durch eine neue, entsprechend begründete zu ersetzen (idS zur Zuschlagsentscheidung zB VwGH 3. 9. 2008, 2008/04/0109).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Rücknahme von Entscheidungen des Auftraggebers;

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2011
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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