RS Verg 2011/5/2 N/0021-BVA/10/2011-33

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.2011
beobachten
merken

Rechtssatz

Ist die Ausscheidensentscheidung daher mangelhaft begründet, das Ausscheiden jedoch objektiv gerechtfertigt, würde es keinen Sinn machen, sie für nichtig zu erklären.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Wesentlichkeit für den Ausgang des Vergabeverfahrens;

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2011
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten