RS Verg 2011/5/2 N/0021-BVA/10/2011-33

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.2011
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Norm

BVergG 2006 §129 Abs3
BVergG 2006 §131
BVergG 2006 §140

Rechtssatz

Bietern kommt aus Gründen des Rechtsschutzes ein selbständiges Recht auf Begründung für sie letzter Entscheidungen in einem Vergabeverfahren zu.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Recht auf Begründung von Entscheidungen;

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2011
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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