Norm
BVergG 2006 §129 Abs3Rechtssatz
Bietern kommt aus Gründen des Rechtsschutzes ein selbständiges Recht auf Begründung für sie letzter Entscheidungen in einem Vergabeverfahren zu.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Recht auf Begründung von Entscheidungen;Zuletzt aktualisiert am
27.07.2011