RS Verg 2011/6/1 F/0003-BVA/14/2011-45

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.06.2011
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Rechtssatz

Die Antragslegitimation im Nachprüfungsverfahren bzw. im Feststellungsverfahren kommt nur einem Unternehmer zu, der den Auftrag tatsächlich erhalten will bzw. erhalten hätte wollen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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