RS Verg 2011/6/30 N/0033-BVA/09/2011-37

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.2011
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Rechtssatz

Es ist dem BVergG nicht zu entnehmen, dass eine Referenz nur dann zurechenbar sein sollte, wenn jene Mitarbeiter, die bei der Durchführung des genannten Referenzprojektes konkret beschäftigt waren, zum Zeitpunkt der Angebotslegung noch bei dem die Referenz nennenden Bieter beschäftigt sind.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2011
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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