Norm
BVergG 2006 §75Rechtssatz
Es ist dem BVergG nicht zu entnehmen, dass eine Referenz nur dann zurechenbar sein sollte, wenn jene Mitarbeiter, die bei der Durchführung des genannten Referenzprojektes konkret beschäftigt waren, zum Zeitpunkt der Angebotslegung noch bei dem die Referenz nennenden Bieter beschäftigt sind.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
17.08.2011