RS Verg 2011/7/1 N/0025-BVA/14/2011-19;, F/0006-BVA/14/2011-18;

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Veröffentlicht am 01.07.2011
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Rechtssatz

Einer "Verständigung" des Auftraggebers vom Einlangen eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch eine Landesbehörde (unabhängiger Verwaltungssenat) kommt die aufschiebende Wirkung des § 328 Abs. 5 2. Satz BVergG nicht zu.Einer "Verständigung" des Auftraggebers vom Einlangen eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch eine Landesbehörde (unabhängiger Verwaltungssenat) kommt die aufschiebende Wirkung des Paragraph 328, Absatz 5, 2. Satz BVergG nicht zu.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2011
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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