Norm
BVergG 2006 §328 Abs5 2SatzRechtssatz
Einer "Verständigung" des Auftraggebers vom Einlangen eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch eine Landesbehörde (unabhängiger Verwaltungssenat) kommt die aufschiebende Wirkung des § 328 Abs. 5 2. Satz BVergG nicht zu.Einer "Verständigung" des Auftraggebers vom Einlangen eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch eine Landesbehörde (unabhängiger Verwaltungssenat) kommt die aufschiebende Wirkung des Paragraph 328, Absatz 5, 2. Satz BVergG nicht zu.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
17.08.2011