RS Verg 2011/7/1 N/0025-BVA/14/2011-19;, F/0006-BVA/14/2011-18;

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Veröffentlicht am 01.07.2011
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Rechtssatz

Ein, zum Zeitpunkt der Verständigung des Auftraggebers vom Einlangen eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch das Bundesvergabeamt gemäß § 328 Abs. 5 BVergG bereits erteilter Zuschlag, ist rechtswirksam.Ein, zum Zeitpunkt der Verständigung des Auftraggebers vom Einlangen eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch das Bundesvergabeamt gemäß Paragraph 328, Absatz 5, BVergG bereits erteilter Zuschlag, ist rechtswirksam.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2011
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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