RS Verg 2011/7/5 N/0044-BVA/03/2011-24

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Veröffentlicht am 05.07.2011
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Rechtssatz

Gemäß Erkenntnis des VwGH vom 18.3.2009, Zl. 2007/04/0095, ist es nicht Aufgabe der Vergabekontrollbehörde, bei der Prüfung der Antragslegitimation die Plausibilität von Bieterangaben zu prüfen, wenn dazu die Heranziehung eines Sachverständigen erforderlich wäre (vgl dazu auch VwGH 1.3.2005, 2003/04/0199).Gemäß Erkenntnis des VwGH vom 18.3.2009, Zl. 2007/04/0095, ist es nicht Aufgabe der Vergabekontrollbehörde, bei der Prüfung der Antragslegitimation die Plausibilität von Bieterangaben zu prüfen, wenn dazu die Heranziehung eines Sachverständigen erforderlich wäre vergleiche dazu auch VwGH 1.3.2005, 2003/04/0199).

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2011
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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