RS Verg 2011/7/6 N/0038-BVA/12/2011-42

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.2011
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Rechtssatz

Ein Bieter, der zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung nicht über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügen wird, kann nicht als geeignet angesehen werden. Der nachträgliche Wegfall eines Eignungskriteriums ist somit in jedem Stadium des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen und ein Bieter infolge dessen auszuscheiden. Ansonsten müsste der öffentliche Auftraggeber einem Bieter den Zuschlag erteilen, der die erforderliche Eignung nicht mehr besitzt und unter Umständen die geforderte Leistung nicht mehr erbringen darf.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2011
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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