RS Verg 2011/7/15 N/0052-BVA/10/2011-26

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Veröffentlicht am 15.07.2011
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Rechtssatz

Die Antragstellerin besitzt bei Anfechtung der Ausschreibung auch ohne Abgabe eines Angebotes ausreichendes Interesse am Vertragsabschluss (EuGH 12. 2. 2004, Rs C-230/02, Grossmann Air Service, Slg 2004, I-1829, Rn 30). Ein Schaden droht in der Teilnahme an einem ihrer Ansicht nach vergaberechtswidrig geführten Vergabeverfahren, insbesondere der Angebotslegung auf Grundlage einer behauptet rechtswidrigen Ausschreibung (VwGH 14. 4. 2011, 2008/04/0065). Die Antragsvoraussetzungen nach § 320 BVergG liegen daher vor.Die Antragstellerin besitzt bei Anfechtung der Ausschreibung auch ohne Abgabe eines Angebotes ausreichendes Interesse am Vertragsabschluss (EuGH 12. 2. 2004, Rs C-230/02, Grossmann Air Service, Slg 2004, I-1829, Rn 30). Ein Schaden droht in der Teilnahme an einem ihrer Ansicht nach vergaberechtswidrig geführten Vergabeverfahren, insbesondere der Angebotslegung auf Grundlage einer behauptet rechtswidrigen Ausschreibung (VwGH 14. 4. 2011, 2008/04/0065). Die Antragsvoraussetzungen nach Paragraph 320, BVergG liegen daher vor.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Antragslegitimation;

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2011
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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