Norm
BVergG 2006 §320 Abs1Rechtssatz
Die Antragstellerin besitzt bei Anfechtung der Ausschreibung auch ohne Abgabe eines Angebotes ausreichendes Interesse am Vertragsabschluss (EuGH 12. 2. 2004, Rs C-230/02, Grossmann Air Service, Slg 2004, I-1829, Rn 30). Ein Schaden droht in der Teilnahme an einem ihrer Ansicht nach vergaberechtswidrig geführten Vergabeverfahren, insbesondere der Angebotslegung auf Grundlage einer behauptet rechtswidrigen Ausschreibung (VwGH 14. 4. 2011, 2008/04/0065). Die Antragsvoraussetzungen nach § 320 BVergG liegen daher vor.Die Antragstellerin besitzt bei Anfechtung der Ausschreibung auch ohne Abgabe eines Angebotes ausreichendes Interesse am Vertragsabschluss (EuGH 12. 2. 2004, Rs C-230/02, Grossmann Air Service, Slg 2004, I-1829, Rn 30). Ein Schaden droht in der Teilnahme an einem ihrer Ansicht nach vergaberechtswidrig geführten Vergabeverfahren, insbesondere der Angebotslegung auf Grundlage einer behauptet rechtswidrigen Ausschreibung (VwGH 14. 4. 2011, 2008/04/0065). Die Antragsvoraussetzungen nach Paragraph 320, BVergG liegen daher vor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Antragslegitimation;Zuletzt aktualisiert am
21.09.2011