RS Verg 2011/8/9 N/0055-BVA/14/2011-31

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.08.2011
beobachten
merken

Rechtssatz

Erbringt ein Unternehmer für den Auftragnehmer (Hilfs)tätigkeiten, die nicht Teil der vom Auftragnehmer laut der Ausschreibung geschuldeten Leistung sind, ist dieser Unternehmer nicht als benennungspflichtiger Subunternehmer anzusehen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten