Norm
BVergG 2006 §83Rechtssatz
Erbringt ein Unternehmer für den Auftragnehmer (Hilfs)tätigkeiten, die nicht Teil der vom Auftragnehmer laut der Ausschreibung geschuldeten Leistung sind, ist dieser Unternehmer nicht als benennungspflichtiger Subunternehmer anzusehen.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2012