Norm
BVergG 2006 §83Rechtssatz
Ein Hilfsunternehmer des Auftragnehmers, der nicht in die eigentliche Auftragsabwicklung eingebunden ist, ist nicht als benennungspflichtiger Subunternehmer zu qualifizieren.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2012