RS Verg 2011/8/17 N/0062-BVA/06/2011-28

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Veröffentlicht am 17.08.2011
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Norm

BvergG 2006 §141 Abs2
RL 89/665/EWG Art2a Abs2 idF RL 2007/66/EG

Rechtssatz

Die Begründung der Zuschlagsentscheidung dient letzen Endes auch der Überprüfung der Zuschlagsentscheidung auf deren Übereinstimmung mit den Vorgaben der Ausschreibung.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2011
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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