RS Verg 2011/8/23 N/0067-BVA/09/2011-21

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.08.2011
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Rechtssatz

Ein Begleitschreiben zu einem Angebot stellt grundsätzlich eine verbindliche Erklärung zum Angebot und insofern eine Einheit mit dem Angebot dar.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2011
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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