RS Verg 2011/11/11 N/0084-BVA/10/2011-62

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Veröffentlicht am 11.11.2011
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Rechtssatz

Das Bundesvergabeamt ist unzuständig, das Vergabeverfahren zu widerrufen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Zuständigkeit des BVA;

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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