Norm
BVergG 2006 §322 Abs1 Z7Rechtssatz
Enthält der verfahrenseinleitende Nachprüfungsantrag an seinem Ende gesammelt alle Anträge an das Bundesvergabeamt, ist ein Erschließen eines nicht ausdrücklich gestellten Antrags aus dem Inhalt des Schriftsatzes von vornherein ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auslegung von Anträgen;Zuletzt aktualisiert am
09.01.2012