RS Verg 2011/12/16 N/0112-BVA/10/2011-32

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2011
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Rechtssatz

Der Bewerberin wäre es offen gestanden, auch noch nach Ende der Frist zur Vorlage von Nachweisen am 5. Oktober 2011 und der Entscheidung über die Nicht-Zulassung zur Teilnahme am 21. Oktober 2011 Nachweise nachzureichen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Berücksichtigung von Unterlagen;

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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