Norm
BVergG 2006 §320Rechtssatz
Nicht die objektive Eignung der Antragstellerin, sondern die Rechtmäßigkeit der Nicht-Zulassung zur Teilnahme ist im Nachprüfungsverfahren zu beurteilen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Verfahrensgegenstand;Zuletzt aktualisiert am
09.01.2012