RS Verg 2011/12/16 N/0112-BVA/10/2011-32

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2011
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Rechtssatz

Die gesetzte Frist von acht Tagen zur Vorlage der Nachweise aufgrund der Eigenerklärung ist jedenfalls angemessen, zumal der Bieter die Nachweise parat haben musste. Er sollte sie auch bei Verwendung einer Eigenerklärung nicht erst beschaffen müssen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Mindeststandard der Leistung;

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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