Norm
BVergG 2006 §70 Abs2Rechtssatz
Die gesetzte Frist von acht Tagen zur Vorlage der Nachweise aufgrund der Eigenerklärung ist jedenfalls angemessen, zumal der Bieter die Nachweise parat haben musste. Er sollte sie auch bei Verwendung einer Eigenerklärung nicht erst beschaffen müssen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Mindeststandard der Leistung;Zuletzt aktualisiert am
09.01.2012