RS Verg 2011/12/16 N/0112-BVA/10/2011-32

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Veröffentlicht am 16.12.2011
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Rechtssatz

Erweisen sich weniger Bieter als die Mindestanzahl als geeignet, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren auch mit weniger Bietern fortführen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Mindestanzahl von Bietern im Verhandlungsverfahren;

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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