RS Verg 2011/12/16 N/0112-BVA/10/2011-32

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2011
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Rechtssatz

Die Nicht-Zulassung zur Teilnahme ist ausschließlich auf Grundlage jenes Sachverhalts und jener Unterlagen zu beurteilen, der zum dem Zeitpunkt vorlag, zu dem die Auftraggeberin die Entscheidung traf. Erst im Vergabekontrollverfahren nachgereichte Unterlagen sind dabei nicht zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Sach- und Rechtslage;

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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