RS Verg 2012/1/24 N/0119-BVA/13/2011-19

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Veröffentlicht am 24.01.2012
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Rechtssatz

Schreibfehler bei der Zuschlagsentscheidung führen nicht zwingend zu einer § 131 BVergG widersprechenden Zuschlagsentscheidung.Schreibfehler bei der Zuschlagsentscheidung führen nicht zwingend zu einer Paragraph 131, BVergG widersprechenden Zuschlagsentscheidung.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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