RS Verg 2012/2/24 N/0007-BVA/13/2012-19

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2012
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Rechtssatz

Bei nicht prioritären Dienstleistungen sind als Maßstab für die gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten Aspekte eines Vergabeverfahrens die Grundsätze eines Vergabeverfahrens sowie die daran zu messenden Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen heranzuziehen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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