RS Verg 2012/3/5 N/0011-BVA/04/2012-15

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.2012
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Rechtssatz

Die Legung zweier Hauptangebote widerspricht nicht den Bestimmungen des BVergG 2006.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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