RS Verg 2012/3/15 N/0016-BVA/09/2012-42

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.2012
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Rechtssatz

Bei einer vertieften Angebotsprüfung handelt es sich um eine Plausibilitätsprüfung. Es muss nicht die gesamte Kalkulation des Bieters minutiös nachvollzogen werden, sondern nur grob geprüft werden, ob ein seriöser Bieter die angebotenen Leistungen zu den angebotenen Preisen erbringen kann. Dabei sind die Erklärungen des Bieters zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Plausibilitätsprüfung, Grobprüfung, Bietererklärungen, Nachvollziehbarkeit, Erklärbarkeit, Prüfmaßstab;

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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