RS Verg 2012/3/15 N/0016-BVA/09/2012-42

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Veröffentlicht am 15.03.2012
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Rechtssatz

Individuelle Gegebenheiten eines Bieters, etwa in Form einer eigenen spezialisierten Wartungsabteilung oder ein bestehender Lieferantenrabatt sind als außergewöhnlich günstige Bedingung iSd § 125 Abs 5 BVergG anzusehen und bei der Beurteilung der Preisangemessenheit heranzuziehen.Individuelle Gegebenheiten eines Bieters, etwa in Form einer eigenen spezialisierten Wartungsabteilung oder ein bestehender Lieferantenrabatt sind als außergewöhnlich günstige Bedingung iSd Paragraph 125, Absatz 5, BVergG anzusehen und bei der Beurteilung der Preisangemessenheit heranzuziehen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Preisangemessenheit, günstige Bedingungen eines Bieters, Lieferantenrabatt, spezialisierte Wartungsabteilung;

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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