RS Verg 2012/3/15 N/0016-BVA/09/2012-42

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Veröffentlicht am 15.03.2012
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Rechtssatz

Die Behörde hat die Preisgestaltung unter Berücksichtigung der auch dem Auftraggeber zur Verfügung stehenden Unterlagen auf ihre betriebswirtschaftliche Erklärbar- und Nachvollziehbarkeit zu prüfen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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