RS Verg 2012/3/22 N/0021-BVA/13/2012-18

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.2012
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Rechtssatz

Wollte der Antragsteller seinem Angebot seine AGB zu Grunde legen, ist sein Angebot auszuscheiden.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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