RS Verg 2012/3/30 N/0025-BVA/14/2012-28

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2012
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Rechtssatz

Wurde ein Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung nur deshalb zurückgewiesen, da die Nichtigerklärung der Ausschreibung bereits aufgrund des Nachprüfungsantrages eines weiteren Antragstellers vorgenommen wurde, ist der Antragsteller in pauschalgebührenersatzrechtlicher Hinsicht so zu stellen, als hätte er mit seinem Nachprüfungsantrag obsiegt.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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