RS Verg 2012/3/30 N/0025-BVA/14/2012-28

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2012
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Rechtssatz

Beim Billigstbieterprinzip ist die Einbeziehung von Folgekosten (wie Kosten der Lieferung, Lagerung, Wartung, Einschulung) in die Vergabeentscheidung unzulässig.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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