Norm
BVergG 2006 §324 Abs4Rechtssatz
Haben mehrere Unternehmer die Nichtigerklärung der Ausschreibung begehrt, kommt ihnen in allen Nachprüfungsverfahren zur Nichtigerklärung der Ausschreibung Parteistellung zu.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2012