Norm
BVergG 2006 §319 Abs1 1.SatzRechtssatz
Wurde ein Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung nur deshalb zurückgewiesen, da die Nichtigerklärung der Ausschreibung bereits aufgrund des Nachprüfungsantrages eines weiteren Antragstellers vorgenommen wurde, ist der Antragsteller in pauschalgebührenersatzrechtlicher Hinsicht so zu stellen, als hätte er mit seinem Nachprüfungsantrag obsiegt.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2012