Norm
BVergG 2006 §80 Abs3 1.SatzRechtssatz
Beim Billigstbieterprinzip ist die Einbeziehung von Folgekosten (wie Kosten der Lieferung, Lagerung, Wartung, Einschulung)in die Vergabeentscheidung unzulässig.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2012