RS Verg 2012/4/11 N/0028-BVA/10/2012-25

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Veröffentlicht am 11.04.2012
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Rechtssatz

Beim Abruf von Leistungen aus einer Rahmenvereinbarung dürfen keine substantiellen Änderungen gegenüber den Bedingungen der Rahmenvereinbarung erfolgen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Rahmenvereinbarung;

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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