Norm
BVergG 2006 §19 Abs1Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat ausgesprochen, dass nach der herrschenden Judikatur ein Nachprüfungsantrag eines Bieters, der auch bei Unterbleiben der von ihm behaupteten Rechtsverletzungen keine echte Chance auf Zuschlagserteilung gehabt hätte, weil nicht der in Aussicht genommene Zuschlagsempfänger, sondern ein anderer vor ihm gereihter Bieter zum Zug gekommen wäre, abzuweisen ist. Gleiches muss gelten, wenn lediglich Angebote der in Aussicht genommenen Zuschlagsempfängerin vor jenen der Antragstellerin zum Zug kommen werden, die jedenfalls nicht auszuscheiden sind.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Chance auf Zuschlagserteilung; Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung;Zuletzt aktualisiert am
23.07.2012