RS Verg 2012/5/16 N/0048-BVA/03/2012-EV10

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.05.2012
beobachten
merken

Rechtssatz

Der ausgeschiedenen Antragstellerin ist zumindest bis zum Abschluss des gegenständlichen Nachprüfungsverfahrens eine allfällige Zuschlagsentscheidung zuzustellen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Verpflichtende Zustellung der Zuschlagsentscheidung; Im Vergabeverfahren verbliebener Bieter;

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten