RS Verg 2012/5/30 N/0040-BVA/10/2012-27

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.2012
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Rechtssatz

Nach den "Ständigen Vorbemerkungen zur LB" sollen die Bieter die Gleichwertigkeit angebotener Produkte - im Regelfall wohl durch die Vorlage von Datenblättern - erst auf Aufforderung durch die Auftraggeberin nachweisen. Daraus kann allerdings nicht abgeleitet werden, dass die Ausschreibung die Möglichkeit einräumt, Produkte erst nach Angebotsöffnung im Wege der Vorlage von Datenblättern erstmals festzulegen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Bieterlücke; Vollständigkeit des Angebots;

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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