Norm
BVergG 2006 §2 Z1Rechtssatz
Ob ein Haupt-, Abänderungs- oder Alternativangebot vorliegt, ist nach ständiger Rechtsprechung unabhängig von seiner Bezeichnung nach seinem Inhalt zu beurteilen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wertung des Angebots;Zuletzt aktualisiert am
24.08.2012