RS Verg 2012/5/30 N/0040-BVA/10/2012-27

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.2012
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Rechtssatz

Bei den in den Bieterlücken eingetragenen Produkten handelt es sich nicht um ein Alternativ- oder Abänderungsangebot, da gerade dort die Angabe eines eigenen Produktes vorgesehen war. Damit ist die technische Gleichwertigkeit an den in den Positionen genannten Kriterien der Gleichwertigkeit zu messen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Wertung des Angebots; Gleichwertigkeit angebotener Produkte;

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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