RS Verg 2012/5/31 N/0061-BVA/13/2012-40

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.2012
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Rechtssatz

Es ist Aufgabe des Auftraggebers, die Angemessenheit der Preise (gegebenenfalls im Rahmen einer vertieften Angebotsprüfung) zu beurteilen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2013
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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