RS Verg 2012/7/13 N/0062-BVA/04/2012-31

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.2012
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Rechtssatz

Auf Grund von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnissen und dadurch bedingten allfälligen Preisvorteilen (hier:

Beteiligung einer Gesellschaft an einem Asphaltwerk und dadurch bedingter Preisvorteil beim Asphaltmischgut) kann nicht mit hinreichender Sicherheit das Vorliegen einer Abrede iSv § 129 Abs. 1 Z 8 BVergG 2006 begründet werden.Beteiligung einer Gesellschaft an einem Asphaltwerk und dadurch bedingter Preisvorteil beim Asphaltmischgut) kann nicht mit hinreichender Sicherheit das Vorliegen einer Abrede iSv Paragraph 129, Absatz eins, Ziffer 8, BVergG 2006 begründet werden.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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