RS Verg 2012/8/13 N/0069-BVA/03/2012-19

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.08.2012
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Rechtssatz

Werden die Teilnahmeunterlagen innerhalb der gesetzlichen Frist nicht angefochten, sind sie bestandsfest, sodass alle Einwendungen gegen die Teilnahmeunterlagen, präkludiert sind, denn es ist von einer strengen Bindung an die Ausschreibungs- bzw. Teilnahmeunterlagen auszugehen andernfalls ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliegen würde.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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