Norm
BVergG 2006 §321 Abs4Rechtssatz
Werden die Teilnahmeunterlagen innerhalb der gesetzlichen Frist nicht angefochten, sind sie bestandsfest, sodass alle Einwendungen gegen die Teilnahmeunterlagen, präkludiert sind, denn es ist von einer strengen Bindung an die Ausschreibungs- bzw. Teilnahmeunterlagen auszugehen andernfalls ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliegen würde.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2012