RS Verg 2012/8/13 N/0069-BVA/03/2012-19

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.08.2012
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Rechtssatz

Der Teilnahmeantrag eines Bewerbers ist aufgrund mangelnder Punkte infolge unrichtiger Angaben in bestandsfesten Formularen und somit aufgrund der Reihung an erfolgloser Stelle zu Recht nicht zur 2. Stufe eines Verhandlungsverfahrens zuzulassen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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