Norm
BVergG 2006 §103 Abs7Rechtssatz
Der Teilnahmeantrag eines Bewerbers ist aufgrund mangelnder Punkte infolge unrichtiger Angaben in bestandsfesten Formularen und somit aufgrund der Reihung an erfolgloser Stelle zu Recht nicht zur 2. Stufe eines Verhandlungsverfahrens zuzulassen.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2012