RS Verg 2012/8/16 N/0070-BVA/10/2012-39

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Veröffentlicht am 16.08.2012
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Rechtssatz

Die Prüfung der Angebote hat auch im Verhandlungsverfahren im Sektorenbereich gemäß § 267 Abs 1 BVergG in erster Linie anhand der Festlegungen der Ausschreibung zu erfolgen.Die Prüfung der Angebote hat auch im Verhandlungsverfahren im Sektorenbereich gemäß Paragraph 267, Absatz eins, BVergG in erster Linie anhand der Festlegungen der Ausschreibung zu erfolgen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Maßstab für die Angebotsprüfung im Sektorenbereich;

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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