RS Verg 2012/8/16 N/0070-BVA/10/2012-39

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.08.2012
beobachten
merken

Rechtssatz

Bei der Erstellung der Angebote sind die Bieter auch im Verhandlungsverfahren an die Ausschreibung gebunden und dürfen davon nicht abweichen. Andernfalls ist ihr Angebot auszuscheiden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Bindung an die Ausschreibung; Verhandlungsverfahren;

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten