RS Verg 2012/8/16 N/0070-BVA/10/2012-39

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Veröffentlicht am 16.08.2012
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Norm

BVergG 2006 §254 Abs1
  1. BVergG 2006 § 254 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018

Rechtssatz

Der Gesetzgeber wollte für Sektorenauftraggeber gerade keine Verhandlungspflicht festlegen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Pflicht im Verhandlungsverfahren zu verhandeln;

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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