Norm
BVergG 2006 §79 Abs3Rechtssatz
Eine Sanierung durch eine Berichtigung von in einem Vergabeverfahren gewählten vergaberechtswidrigen Zuschlagskriterien ist nur in sehr eingeschränktem Umfang möglich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Widerruf des Vergabeverfahrens infolge vergaberechtswidriger Zuschlagskriterien;Zuletzt aktualisiert am
05.11.2012