RS Verg 2012/10/2 F/0009-BVA/03/2012-17

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.2012
beobachten
merken

Rechtssatz

Es widerspricht den grundsätzlichen Bestimmungen des Vergaberechts, einen ursprünglich gemeinsam ausgeschriebenen Auftrag willkürlich und ohne objektiv gerechtfertigten Grund in der Absicht aufzuteilen, das Verbot der Aufteilung zu umgehen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten