RS Verg 2012/11/9 N/0089-BVA/12/2012-18

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.2012
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Rechtssatz

Die Nichtigerklärung erfolgt mit rechtsgestaltendem Bescheid, sie wirkt ex tunc. Nichtig erklärte Entscheidungen gelten daher als nicht gesetzt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

gesondert anfechtbare Entscheidung, Nichtigerklärung, Bescheid;

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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