Norm
BVergG 2006 §312Rechtssatz
Zu einem Wegfall der angefochtenen Entscheidung kommt es insbesondere dann, wenn diese vom BVA bereits in einem (früheren) Nachprüfungsverfahren für nichtig erklärt wurde:
Damit scheidet diese Entscheidung aus dem Rechtsbestand aus und kann daher nicht ein zweites Mal für nichtig erklärt werden; ein gegen die bereits nichtig erklärte Entscheidung gerichteter Nachprüfungsantrag ist daher zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
gesondert anfechtbare Entschediung, Nichtigerklärung, Anfechtungsgegenstand, Nachprüfungsantrag;Zuletzt aktualisiert am
12.12.2012